So sieht sie aus, die Rebowl.
© Recup

12 Millionen für Recup/Rebowl

Recup sammelt für den Ausbau seines Mehrwegsystems 12 Millionen Euro ein. Sowohl Bestands- als auch Neuinvestoren beteiligen sich an der Runde.

Der Münchner Mehrweg-Anbieter Recup/Rebowl kann in seiner aktuellen Finanzierungsrunde rund 12 Millionen Euro für den weiteren Ausbau seines deutschlandweiten Mehrwegsystems für To-go-Verpackungen einsammeln. Gemeinsam mit dem bestehenden Gesellschafter Müller Medien beteiligen sich die Blueworld Group, Summiteer und die GLS-Bank.

“Wir beweisen als Vorreiter seit vielen Jahren, dass Mehrweg in der Gastronomie funktioniert und leisten damit zusammen mit unseren Partnern einen erheblichen Beitrag zur Müllvermeidung. Das zusätzliche Kapital werden wir dazu einsetzen, unsere Marktführerschaft im Restaurant- und Lieferdienst-Bereich konsequent auszubauen und unseren Partnern wie To-go-Nutzenden, eine flächendeckende, nachhaltige und langfristig durchdachte Mehrweg-Lösung anzubieten”,

so Florian Pachaly, Mitbegründer von Recup. Er meint weiter:

“Dank bestehender und neuer Finanzierungspartner in dieser Wachstumsfinanzierung können wir unsere Infrastruktur für die Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie ab Januar 2023 ideal weiterentwickeln.“

„Recup: Unkomplizierte Lösung für gigantisches Problem“

Rigbert Fischer, Gründer der Blueworld Group, sagt zu aktuellen Finanzierungsrunde:

“Für das gigantische Umweltproblem ‚Einwegmüll‘ braucht es eine langfristige, nachhaltige und überall unkompliziert verfügbare Lösung. Genau diesen Ansatz hat Recup/Rebowl zur Mission gemacht und leistet bereits jetzt einen großen Beitrag zur Vermeidung von Verpackungsmüll in Deutschlands To-go- und Liefer-Gastronomie. Wir freuen uns, die Mission und den (Mehr-)Weg von Recup/Rebowl langfristig zu begleiten und nachhaltig zu unterstützen.“

Mehrweg-Angebotspflicht ab dem 1.1.2023

Recup/Rebowl verfügt nach eigenen Angaben mittlerweile über fast 12.000 angeschlossene Partner wie Cafés, Restaurants, Betriebsgastronomien, Tankstellen, Kioske und Imbisse. Damit bietet das Unternehmen eine Lösung für die Mehrweg-Angebotspflicht, die ab dem 1.1.2023 in Kraft tritt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sind Cafés, Restaurants und andere gastronomische Betriebe, die eine Ladenfläche von über 80m² oder mehr als fünf Mitarbeitende haben, sowie Filialen von Ketten verpflichtet, ihrer Kundschaft eine Mehrweg-Alternative zu Einwegverpackungen für To-go-Getränke und Take-away-Essen anzubieten.

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