Sind virtuelle Beteiligungen real?
Eine neue Spielart der Finanzierung durch Angel Investoren*innen, Family Offices etc. ist die Vereinbarung einer virtuellen Beteiligung. Bis zum Exit werden – ähnlich einer „echten“ Beteiligung – Rechte und Pflichten des Investors*in geregelt, als ob er Gesellschafter*in wäre, aber eben nur virtuell: Tatsächlich bleibt er auf der Gesellschaftsebene außen vor, nimmt aber an einem möglichen Exit-Erlös teil.
Welche Vor-und Nachteile bringt dieses Modell mit sich, wo liegen die rechtlichen Grenzen?