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Welche Wirtschaftshilfen durch den neuen Lockdown führen sollen

Mit der am vergangenen Sonntag beschlossenen Verschärfung des Lockdowns durch die Bundesregierung und die Länder wurden auch zusätzliche Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen angekündigt. Diese richten sich vor allem an den Einzelhandel. Zudem wurden bestehende Hilfen weiter verlängert.

Schon unter dem „Lockdown Light“ waren mit Gastro-Betrieben, Veranstaltern und Kultureinrichtungen viele Unternehmen und mit ihnen verbundene Solo-Selbstständige und Freiberufler von Schließungen betroffen. Mit den nun beschlossenen Verschärfungen trifft es jetzt auch den Einzelhandel: Mindestens bis zum 10. Januar 2021 legen Bund und Länder große Teile der Wirtschaft still. Für die Betroffenen verspricht die Regierung umfangreiche Wirtschaftshilfen.

Die bereits bekannten November- und Dezemberhilfen, durch die Betroffene 75 Prozent ihres Vorjahresumsatzes erstattet bekommen, werden dabei aber nicht auf den Einzelhandel ausgeweitet. Stattdessen greift die Überbrückungshilfe III. Diese kommt direkt oder indirekt den von Schließungen betroffenen Betrieben zugute, sie erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 90 Prozent ihrer betrieblichen Fixkosten. Für den Einzelhandel wurde zudem der Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht.

Die Höhe der Wirtschaftshilfen hängt dabei vom Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat ab. Fehlen weniger als 30 Prozent, gibt es keine Unterstützung. Bei einem Umsatzrückgang bis zu 50 Prozent übernimmt der Staat 40 Prozent der Fixkosten, bis 70 Prozent erhöht sich der Anteil der Hilfen auf 60 Prozent. Bricht der Umsatz noch stärker ein, bezahlt der Bund 90 Prozent.

Darüber hinaus will es die Regierung erleichtern, nicht verkaufte Waren aus dem Weihnachtsgeschäft steuerlich abzuschreiben. Die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags zu den neuen Maßnahmen steht noch aus.

Verlängerung von Bayernfonds und Startup Shield Bayern

Wie schon bei den Überbrückungshilfen der Bundesregierung hat die Europäische Kommission nun auch die Genehmigung des Bayernfonds bis 30. Juni 2021 verlängert. Der Fonds kann sich direkt an Firmen beteiligen, hierzu stehen insgesamt bis zu 20 Milliarden Euro zur Verfügung, und Garantien übernehmen, wofür bis zu 26 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Das besondere Augenmerk des Bayernfonds gilt mittelständischen Unternehmen, die für den Wirtschaftsstandort Bayern von Bedeutung sind. Zudem kann er die Unternehmen stützen, die nicht den Rettungsschirm des Bundes in Anspruch nehmen können.

Und auch die Startup-Hilfe der Bundesregierung hat eine Verlängerung bis Juni 2021 erhalten. Bislang konnten Mittel aus dem 2 Milliarden Euro schweren Maßnahmenpaket für Finanzierungen genutzt werden, die bis zum 31. Dezember 2020 zugesagt werden. Die Startup-Hilfe ist dabei in zwei Säulen unterteilt: Im Rahmen der ersten Säule erhalten VC-finanzierte Startups über Wagniskapitalfonds öffentliche Mittel. Startups, die nicht durch Venture-Capital-Gesellschaften finanziert sind und deshalb keinen Zugang zu Säule I haben, können 100.000 Euro bis 800.000 Euro in Form von Wandeldarlehen oder als Eigenkapital beantragen. Für die Umsetzung der Säule II sind die Länder verantwortlich. In Bayern ist das Programm im August unter dem Namen „Startup Shield Bayern“ an Start gegangen.

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