Junge Unternehmen und Startups aller Branchen ab dem Gründungsjahr 2015 können sich für den KfW Award Gründen bewerben. Die Teilnahme ist auch für GründerInnen möglich, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Der Wettbewerb 2020 der Förderbank soll in der Corona-Krise als „Mutmacher“ wirken und die Leistungen junger Unternehmen anerkennen: Was waren die spezifischen Herausforderungen und was haben die Unternehmen unternommen, um die Krise bestmöglich zu meistern? Wer oder was hat ihnen besonders geholfen? Auswirkungen durch Corona auf Umsätze und Unternehmensergebnis werden von der Jury berücksichtigt.
KfW Award Gründen zeichnet 15 Landes- und einen Bundessieger aus
Eine Jury wählt die Sieger aus und berücksichtigt den Innovationsgrad der Geschäftsidee, die Kreativität und die soziale Verantwortung der Bewerber. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden.
In jedem Bundesland wird je ein Unternehmen als Landessieger prämiert und mit je 1.000 Euro belohnt. Aus den 16 Landessiegern wird dann ein Bundessieger bestimmt und mit zusätzlichen 9.000 Euro ausgezeichnet. Die Jury hat außerdem die Möglichkeit, einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 Euro zu vergeben.
Die Bewerbung ist über ein Online-Formular möglich.