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LfA führt neuen Kredit für Kleinstunternehmen ein

Da viele Kleinstunternehmen aufgrund der aktuellen Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, hat die LfA Förderbank Bayern einen neuen Kredit vorgestellt. Der LfA-Schnellkredit ist für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter verfügbar und kommt mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung der Hausbank.

Mit dem neuen Schnellkredit widmet sich die LfA einem der drängendsten Probleme in der Finanzierung von Kleinstunternehmen in der aktuellen Krise. Denn aufgrund der aktuell gültigen Beschränkungen kommen viele von ihnen unverschuldet in Finanzschwierigkeiten. Gleichzeitig kamen die Mittel der bisherigen Kreditprogramme nicht bei ihnen an, die sie bei den Banken in der aktuellen Krise als nicht kreditwürdig gelten. Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung entfällt dieses Problem, da die Förderbank nun sämtliche Garantien übernimmt. Diese Erhöhung der staatlichen Garantieübernahmen ermöglichte die EU-Kommission Anfang April.

Unternehmen bis 5 Mitarbeiter können dabei Darlehen bis zu 50.000 Euro erhalten, bis 10 Mitarbeiter sind bis zu 100.000 Euro (jeweils abzüglich der Soforthilfe Corona) möglich. Antragsberechtigt sind erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Mitarbeitern, die über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern verfügen. Zudem müssen sie seit mindestens 01.10.2019 am Markt aktiv und bis zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition geführt worden sein. Darüber hinaus muss das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.

Für Startups besonders wichtig dürfte sein, dass auch Unternehmen, an denen Private Equity Investoren beteiligt sind, unabhängig von der Höhe der Beteiligung gefördert werden können. Allerdings kann der neue Kredit der LfA an die Bedingung geknüpft werden, dass während der Kreditlaufzeit keine Ausschüttungen oder Entnahmen erfolgen.

Die LfA plant, die Antragstellung Anfang Mai zu ermöglichen. Aktuell befindet sich die Förderbank noch in technischen Tests mit ihren Partnerbanken, da die Beantragung und Auszahlung über die Hausbanken erfolgt.

LfA-Kredite werden stark in Anspruch genommen

Neben dem geplanten Schnellkredit hat die LfA weitere Kreditprogramme aufgelegt, um Unternehmen verschiedenster Größen in der Corona-Krise zu helfen. Sie sind neben der Corona-Soforthilfe die wichtigsten Instrumente der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ist überzeugt, dass diese Unterstützungsleistungen den Unternehmern durch die Coronakrise helfen:

„Wir geben Rückendeckung und haben die richtige Dosis aus Transferzahlungen, Krediten und Bürgschaften gewählt. Nun braucht es maßvolle Lockerungsschritte, um der Wirtschaft wieder eine Perspektive zu geben.“

Zu den weiteren Maßnahmen zählen im Einzelnen der Corona-Schutzschirmkredit für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei kleinen und größeren Mittelständlern sowie Freiberuflern. Dieser wurde laut Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums bis 27.04. über 400 Mal beantragt, mit einer Kreditantragssumme von rund 97 Millionen Euro. Für den Universalkredit für die Finanzierung von Investitionen, Warenlagern und Betriebsmitteln sowie für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen sind 168 Anträge eingegangen, sie belaufen sich auf eine Gesamtsumme von mehr als 39 Millionen Euro. Und der Akutkredit für Konsolidierungen und Umschuldungen in mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wurde 74 Mal beantragt, die Summe beträgt rund 17 Millionen Euro.

Daneben wurden 40 LfA-Bürgschaften und Staatsbürgschaften, bei denen die LfA als Mandatar tätig ist, mit einem Bürgschaftsbetrag von über 400 Millionen Euro beantragt. Die bis 28.04 ausgezahlte Corona-Soforthilfe beträgt 1,15 Milliarden Euro.

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