Anerkennungszuschuss: Förderung für Anerkennung der Qualifikation

Wer seine Berufsqualifikation nicht in Deutschland erworben hat, muss diese oft erst aufwändig anerkennen lassen. Die Bundesregierung unterstützt Betroffene mit dem Anerkennungszuschuss.

Es ist ein altes Thema: Unzählige Fachkräfte in Deutschland können nicht in den Berufen arbeiten, die sie gelernt haben. Viele hängen fest in Jobs, für die sie überqualifiziert sind. Das Problem ist die manchmal schwierige Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland. Im Ergebnis sind Fachkräfte frustriert, nicht in ihrem gelernten Beruf arbeiten zu können und der deutschen Wirtschaft entgehen dringend benötigte qualifizierte Angestellte.

Seit dem 1. Dezember 2016 fördert die Bundesregierung nun die Anerkennung ausländischer Qualifikationen für Gesamtkosten ab 100 Euro mit bis zu 600 Euro. Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Personen mit geringen finanziellen Mitteln. Das Projekt ist zunächst auf drei Jahre befristet.

Bedingungen für den Anerkennungszuschuss

Um von dem Zuschuss profitieren zu können, müssen Antragsteller eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und ein Anerkennungsverfahren starten wollen. Sie müssen in Deutschland leben und dürfen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 26.000 Euro nicht überschreiten. Bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften liegt die Grenze bei 40.000 Euro.

Mit dem Zuschuss können Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen erstattet werden. Auch Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, Kosten für die Beschaffung von notwendigen Nachweisen, Kosten für Qualifikationsanalysen (nach §14 BQFG und §50b HwO) und Fahrtkosten innerhalb Deutschlands im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden gefördert.

Alle Infos zum Anerkennungszuschuss und der Beantragung stehen hier online bereit.

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