Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und -Forschungstransfer verbessert.
Durch die Neuerungen sollen die Gründungsnetzwerke an Hochschulen weiter gestärkt und bessere Anreize für Eltern gesetzt werden. Hierfür wird der Kinderzuschlag im Gründerstipendium erstmals seit 2007 von 100 auf 150 Euro pro Monat und Kind erhöht. Bundeswirtschaftsminister Gabriel:
„Bereits Ende 2014 haben wir wichtige Verbesserungen bei EXIST umgesetzt, die zu höheren Antragszahlen und mehr innovativen Unternehmensgründungen geführt haben. Jetzt wollen wir vor allem dazu beitragen, dass sich noch mehr Frauen an einer Unternehmensgründung im EXIST-Programm beteiligen. Die zusätzliche Unterstützung kann hier einen wichtigen Beitrag leisten.“
Neue Anreizprämie soll helfen
Wurden bislang nur die Gründungsprojekte selbst gefördert, wird jetzt eine „Anreizprämie“ eingeführt: Die Hochschulen bekommen damit die Möglichkeit, für bewilligte Gründungsvorhaben im EXIST-Gründerstipendium 10.000 Euro und bei EXIST-Forschungstransfer 20.000 Euro zu erhalten. Die Hochschulen und ihre regionalen Gründungsnetzwerke beraten und betreuen die Gründerinnen und Gründer bei der Antragstellung, bieten Arbeitsräume und Labore an und helfen bei der Suche nach Coaches und Finanzierungsmöglichkeiten. Diese Leistungen sollen nunmehr durch die Anreizprämie bestärkt werden.
Bundesminister Gabriel:
„Mit der jetzt eingeführten Anreizprämie für erfolgreiche Projektanträge wollen wir sicherstellen, dass die Gründungsnetzwerke der Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Beratungs- und Unterstützungsleistungen vor Ort dauerhaft sichern und ausbauen können.“
Weitere Informationen zum Programm und den neuen Förderrichtlinien findest Du hier.