Wie gewinnt man einen Patentstreit? Mit dieser Frage war das Münchner Tech-Startup eGym in den letzten Jahren konfrontiert. In einem Interview mit startUPdate, dem Magazin von BayStartUP, berichten die Gründer über ihre Erfahrungen.
Im Januar 2016 wies das Oberlandesgericht München (OLG) auch in zweiter Instanz die Klage eines Wettbewerbers gegen das Münchener High-Tech-Fitnessunternehmen vollumfänglich ab. Bereits im ersten Verfahren hatte das Landgericht München I im Juni 2013 sämtliche Ansprüche des Wettbewerbers im Zusammenhang mit der behaupteten Patent-Verletzung durch eGym verneint.
eGym ist der marktführende Anbieter hochmoderner Konzepte zur Organisation der Trainingsfläche in Fitnessstudios. Das Münchener High-Tech-Unternehmen liefert die komplette Infrastruktur für die digitale Wertschöpfung: „Intelligente“ vollelektronische Kraftgeräte und CRM-Software für eine vernetzte Trainingsfläche.
Das Startup wurde durch BayStartUP bei der Finanzierung unterstützt und hat mittlerweile über 200 Mitarbeiter. Mit renommierten Patentanwälten und einem Unterstützer aus der TU München gelang es dem Unternehmen, aus dem Patentstreit als Sieger hervorzugehen.
Was war im Nachhinein besonders wichtig für Euch, um als Sieger aus der Sache hervorzugehen?
Vorweg: Wir sind angetreten als Innovationstreiber der Fitnessbranche. Wir wollen Dinge für unsere Kunden besser oder ganz neu machen. Kopieren kommt für uns überhaupt nicht in Frage. Insofern waren wir immer fest davon überzeugt, dass wir in diesem Verfahren letztlich obsiegen würden.
Die in diesem Disput behandelte Materie ist für Außenstehende — und dazu zählt ja erst einmal auch das Gericht — zunächst außerordentlich komplex und kompliziert zu überschauen. Es ging um Feinheiten in Physik, Elektro- und Motorentechnik und dabei um anspruchsvolle Details, die sehr erklärungsbedürftig sind.
Akribische Arbeit – das A und O im Patentstreit
Akribische Arbeit an jedem einzelnen Verfahrensschritt war daher das A und O. Denn hat man die Thematik einmal für sich erschlossen, muss man — das war unsere feste Überzeugung von Anfang an — zu dem Ergebnis kommen, dass wir keine Patente verletzt haben. Diese Herleitung zu veranschaulichen und nachvollziehbar zu machen, das war unser Job.
Inwiefern hat das Verfahren, das ja über mehrere Jahre ging, Eure generelle Business-Strategie beeinflusst? Und das Tagesgeschäft?
Es war unangenehm, dass unser klagender Wettbewerber das schwebende Verfahren immer wieder dazu benutzt hat, Kunden in Verkaufsgesprächen zu verunsichern und zu versuchen, sie auf seine Seite zu ziehen. Wir haben gegen dieses Verhalten sogar eine Einstweilige Verfügung erwirkt, gegen die unser Wettbewerber aber verstieß und deswegen schon während des Verfahrens eine empfindliche Strafe zahlen musste.
Wir selbst sind in dieser Zeit unbeeinflusst unseren Weg gegangen. Wir hatten für unsere Verteidigung, wie schon gesagt, das bestmögliche Team auf unserer Seite.
Einen Schutz gegen Klagen gibt es nicht
Was ratet Ihr Startups generell, um bestmöglich vor solchen Angriffen geschützt zu sein?
Einen Schutz gegen Klagen gibt es nicht. Man sollte sich allerdings möglichst früh Patente aus ähnlichen Disziplinen genau ansehen und das eigene Produkt darauf abklopfen. Wir hatten das natürlich im Vorfeld umfassend geprüft und für uns festgestellt, dass wir keine Patente verletzen.
Aus diesem Mammutverfahren haben wir zudem gelernt, dass Patente zwar die Innovatoren schützen sollen, aber durch die enorme Verfahrenslänge und die damit verbunden Kosten werden eigentlich eher die großen Firmen geschützt. Allerdings kann man mit harter Arbeit und Glaube an sich selbst und das eigene Produkt über dreieinhalb Jahre hinweg auch diese Hürde nehmen.
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